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Zuständigkeitswechsel bei den Waffenbehörden

Die Zuständigkeit der großen selbstständigen Städte für die Durchführung des Niedersächsischen Waffengesetzes geht zum kommenden Jahreswechsel auf die Landkreise und kreisfreien Städte über. Grundlage für diesen Schritt ist eine Verordnung des Niedersächsischen Innenministeriums vom 4. März dieses Jahres, die eine Neufestlegung der Zuständigkeit für das Waffenrecht vorsieht. Bereits am 14. Dezember 2023 erfolgt die Systemumstellung auf den Landkreis Emsland, so dass dann keine Termine mehr in Lingen möglich sind. Für die Bürgerinnen und Bürger, die von dem Zuständigkeitswechsel betroffen sind, bedeutet dies, dass ab Mitte Dezember viele waffenrechtlichen Angelegenheiten, wie zum Beispiel die Beantwortung waffenrechtlicher Fragen und die Beantragung einer Waffenbesitzkarte für Sammlerinnen und Sammler, Sportschützeninnen und Sportschützen sowie Jägerinnen und Jägern, nun in der Waffenbehörde des Landkreises Emsland bearbeitet werden. Anträge und Ein- und Austragungen können Bürgerinnen und Bürger noch bis zum 31. Dezember schriftlich bei der Stadt Lingen einreichen.



Artikeldatum: 12. December 2023